iCFD Ltd Lizenz

iCFD Limited, ist der Betriebsname von "iFOREX Europe" (ehemalige Bezeichnung "Vestle"), ist eine eingetragene Zypriotische Investmentfirma (CIF) und wird von der Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde Zyperns (CySEC) mit der CIF-Lizenznummer 143/11 authorisiert und reguliert.

iCFD Limited ist verpflichtet, die zypriotische Umsetzung der europäischen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente II (MiFID II) einzuhalten; das zypriotische Gesetz über die Erbringung von Investmentdienstleistungen und -tätigkeiten (Gesetz 87(Ι)/2017).

iCFD Limited ist befugt, die folgenden Wertpapierdienstleistungen gemäß Teil Ι des ersten Anhangs des Gesetzes 87(Ι)/2017) zu erbringen:

  1. Empfang und Übertragung von Orders in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente.
  2. Ausführung von Orders im Namen von Kunden.
  3. Handeln auf eigene Rechnung.

iCFD Limited ist befugt, die folgenden Nebendienstleistungen gemäß Teil ΙI des ersten Anhangs des Gesetzes 87(Ι)/2017 zu erbringen:

  1. Depotverwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für das Konto der Kunden, darunter Verwahrung und zugehörige Dienstleistungen wie Cash-/Collateral-Management.
  2. Vergabe von Krediten oder Darlehen an einen Investor, um ihm die Durchführung einer Transaktion in einem oder mehreren Finanzinstrumenten zu ermöglichen, wenn die Firma, die den Kredit oder das Darlehen gewährt, in die Transaktion eingebunden ist.
  3. Devisendienstleistungen, wenn diese mit der Erbringung von Investitionsdienstleistungen verbunden sind.
  4. Investmentforschung und finanzielle Analysen oder andere Formen allgemeiner Empfehlungen in Bezug auf Transaktionen in Finanzinstrumenten.

iCFD Limited ist befugt, die oben genannten Anlage- und Nebendienstleistungen für die folgenden Finanzinstrumente gemäß Teil III des ersten Anhangs des Gesetzes 87(Ι)/2017 zu erbringen:

  1. Übertragbare Wertpapiere
  2. Futures, Swaps, Forward Rate Agreements und andere Derivate mit Bezug auf Sicherheiten, Währungen, Zinssätze oder Erträge, oder andere Derivatinstrumente, Finanzindizes oder Finanzmaßnahmen, die physisch oder bar beglichen werden können.
  3. Futures, Swaps, Forward Rate Agreements und andere Derivate mit Bezug auf Rohstoffe, die bar beglichen werden müssen oder nach Wahl einer der Parteien bar beglichen werden können (nicht wegen eines Verzugs oder eines anderen Ereignisses, das zur Kündigung führt).
  4. Derivativinstrumente für die Übertragung des Kreditrisikos.
  5. Finanzdifferenzkontrakte.
  6. Futures, Swaps, Forward Rate Agreements und andere Derivate mit Bezug auf klimatische Variablen, Frachtsätze, Emissionsrechte oder Inflationsraten oder andere offizielle wirtschaftliche Statistiken, die bar beglichen werden müssen oder nach Wahl einer der Parteien bar beglichen werden können (nicht wegen eines Verzugs oder eines anderen Ereignisses, das zur Kündigung führt), ebenso wie jedes andere Derivat mit Bezug auf Assets, Rechte, Verpflichtungen, Indizes und Maßnahmen, die sonst nicht in diesem Teil erwähnt sind, die die Eigenschaften anderer Derivat-Finanzinstrumente aufweisen, mit Bezug darauf, ob sie u. a. auf einem regulären Markt oder einem MTF gehandelt werden, werden durch anerkannte Clearinghäuser gecleart und beglichen oder unterliegen regulären Margin Calls.

Die englische Fassung von diesem Dokument ist die offizielle und maßgebliche von den Parteien akzeptierte Fassung. Die Übersetzungen werden nur zur Bequemlichkeit bereitgestellt und sollten mit der englischen Fassung des Textes gegengeprüft werden, welche auch die einzige rechtlich verbindliche Fassung des Textes ist.

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